Erstellung von Verbrauchsausweisen, Bedarfsausweisen und Energieberatungskonzepten

Ingenieurbüro für Energieausweise und Energieberatung Diplom-Ingenieur (FH) Stefan Barnack

Mein Leistungsspektrum

- Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude

- Erstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude

- Bewertung von Gebäudedaten für Sanierungsvorhaben

- Bewertung der Pflichten zur Dämmung der obersten Geschoßdecke

 

Allgemeine Informationen zu Energieausweisen für Gebäude:

Der Verkäufer bzw. Vermieter hat die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises gegenüber potenziellen Käufern und Mietern.

Bisher war vorgeschrieben, dass Energieausweise „zugänglich" gemacht werden müssen. Nun ist festgelegt, dass dies zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts geschehen muss.

Darüber hinaus muss der Energieausweis nun auch an den Käufer oder neuen Mieter ausgehändigt werden (Kopie oder Original).

In einer Immobilienanzeige sind bei Verkauf und Vermietung eines Wohngebäudes Angaben zu den energetischen Kennwerten des Gebäudes anzugeben. Dies beinhaltet auch die Angabe der Energieeffizienzklasse (Klassen A+ bis H).

 

 

Welcher Energieausweis wird für welches Gebäude benötigt?

Für alle Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 und weniger als 5 Wohnungen kann nur der Bedarfsausweis ausgestellt werden. 

Ausnahme: Das Gebäude erfüllt (z.B. durch Modernisierung) die Wärmeschutzverordnung vom 11.8.1977

 Für alle anderen Wohngebäude besteht freie Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis

 Alle Energieausweise haben eine Gültigkeitsauer von 10 Jahren!

 

 

 

Welchen Energieausweis benötige ich für mein Wohngebäude?

 

Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis: Für die Ausstellung des Bedarfsausweises werden die tatsächlichen Gebäudegegebenheiten (baulich und technisch) anhand von Bauunterlagen vor Ort ermittelt. Durch Erfassung der Daten mittels einer speziellen Software wird der theoretische Energieverbrauch des Gebäudes ermittelt. Somit ist eine Bewertung des Gebäudes im Vergleich zu anderen Gebäuden möglich. Das Nutzerverhalten spielt dabei keine Rolle.

Aus dieser Bewertung lassen sich Energieeinsparungen durch eventuelle Sanierungsmaßnahmen beurteilen und berechnen. 

Ein Vergleich mit dem tatsächlichen Energieverbrauch ist aufgrund des oft unterschiedlichen Nutzerverhaltens meist irritierend, jedoch ist diese Gebäudebewertung aufschlussreicher.

 

Verbrauchsausweis: Für die Ausstellung des Verbrauchsausweises werden lediglich  die tatsächlichen Verbräuche der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt (Verbrauchsabrechnungen). Dies bedeutet jedoch, dass das Nutzerverhalten eine ganz entscheidende Rolle spielt. Beispiel: Sind Bewohner sehr sparsam und heizen nur wenige Räume, so ist der Verbrauch gering. Im umgekehrten Fall erscheint ein Verbrauch sehr hoch, wenn ein Bewohner „zum Fenster raus heizt". 

Der energetische Zustand des Gebäudes lässt sich daraus nur schwerer erkennen.

 

>>> Die Gültigkeitsdauer des bedarfs- sowie des verbrauchsorientierten Energieausweises beträgt 10 Jahre.

 

 

Die Kosten für Energieausweise betragen:

  • Verbrauchsorientierter Energieausweis (i.d.R. ohne Termin vor Ort)
    - Ein-/Zwei-Familienhaus 69,-€
    - ab 3 Wohneinheiten 69,-€ + 6,90 € pro weiterer WE
  • Bedarfsorientierter Energieausweis
    - Ein-/Zwei-Familienhaus 297,50 €
    - ab 3 Wohneinheiten 297,50 € + 40,-€ pro weiterer WE 


- Die Daten und Unterlagen sind durch den Auftraggeber vollständig zur Verfügung zu stellen.

- Ist aufgrund nicht vorhandener Unterlagen mit erhöhtem Aufwand und somit Mehrkosten zu
rechnen, wird der Auftraggeber vor Ausführung darüber informiert.

- Erforderliche Anfahrtskosten und Zeit für Datenaufnahme vor Ort wird evtl.zusätzlich berechnet.

- Alle Preise sind incl. MwSt., DIBt-Registriernummer, Nebenkosten.

 

 

Beantragung von Fördergeldern

KfW-Anträge können von mir nicht bearbeitet bzw. eingereicht werden! Eine Eintragung in die Liste der "Energieeffizienz-Experten" ist aufgrund der Vorgaben in nebenberuflicher Tätigkeit z.Zt. für mich nicht zu stemmen.

 

 

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Stefan Barnack
Ingenieurbüro für Energieausweise und Energieberatung
Marbachstraße 7
64711 Erbach

Kontakt: Telefon: 0176 93795623, E-Mail: info@igb-energieausweis.de


Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Stefan Barnack
Marbachstr. 7
64711 Erbach

Kontakt

Stefan Barnack
Marbachstr. 7
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eMail:    info@igb-energieausweis.de
Mobil:  0176 93795623

Ausstellungsberechtigung Nichtwohngebäude

Die Ausstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude ist ebenfalls möglich. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Projekte sind Preise hierfür im Einzelnen zu vereinbaren.

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